Mietrecht Dürfen Hunde Verboten Werden
Darf der vermieter die hundehaltung verbieten.
Mietrecht dürfen hunde verboten werden. Die eigentümergemeinschaft kann die tierhaltung mehrheitlich jedoch einschränken wenn es zum beispiel um den freilauf von hunden und katzen auf gemeinschaftsflächen geht oder es die haltung von kampfhunden betrifft. Grundsätzlich nicht verbieten können vermieter die haltung. Kleintiere darf jeder mieter als haustier halten. Vermieter dürfen die tierhaltung nicht pauschal verbieten.
Eine klausel im mietvertrag wonach bestimmte tierarten überhaupt nicht oder nur mit genehmigung des vermieters gehalten werden dürfen. Sowohl eigentümer als auch mieter dürfen hier nicht benachteiligt werden. Vor allem bei größeren tieren wie bestimmten hunde und katzenrassen werden viele fälle vor gericht verhandelt. Denn mieter dürfen was die haltung von hunden angeht nicht durch entsprechende klauseln im mietvertrag benachteiligt werden.
Eine entsprechende klausel im mietvertrag sei demnach unwirksam erklärten die richter. Wer in eine mietwohnung mit hund einziehen will muss vorher klären ob die haltung die erlaubnis des vermieters verlangt oder ob im mietvertrag generell etwas geregelt ist. Wichtig zu wissen ist hier dass ein grundsätzliches verbot von haustieren nicht zulässig ist. Das bestätigte im märz 2013 auch der bundesgerichtshof in einem wegweisenden urteil az.
Handelt es sich hierbei um eine individualvereinbarung zwischen mieter und vermieter wird der mieter das verbot akzeptieren müssen. Doch auch wenn sich vermieter häufig nicht daran halten. Stehen also im einzelfall berechtigte interessen des vermieters oder der nachbarn dem hund in der wohnung entgegen dann kann der hund erfolgreich verboten werden. Klauseln dieser art im mietvertrag sind ungültig.
Haustiere können mietern nicht grundsätzlich verboten werden. Wollen sich mieter einen hund oder eine katze zulegen wird das ganze schon etwas komplizierter. Der erlaubnisvorbehalt im mietvertrag gilt aber ohnehin nur für größere tiere. Auch hier gilt laut mietrecht das haustiere nicht generell verboten werden dürfen.
Soweit das verbot individuell zwischen vermieter und mieter verhandelt und vereinbart wurde ist es weitgehend wirksam und der mieter muss sich daran halten da er das verbot in kenntnis seiner tragweite akzeptiert hat. Was sie beachten sollten und weitere infos zur mietrecht neuerung gibt es hier. Laut bundesgerichtshof darf die haltung von hunden oder katzen in der mietwohnung nicht uneingeschränkt verboten werden. Der mietvertrag verbietet die tierhaltung.
Generell verbieten dürfen vermieter die katzenhaltung und die hundehaltung in der mietwohnung nicht.